Mit Recht für die Ortsentlastungsstraße
Die Unterstützer der Ortsentlastungsstraße in Ginsheim bestehend aus CDU, Freien Wählern und FDP kämpfen weiterhin für die Ortsentlastungsstraße.
Aus ihren Reihen wurde eine Bitte um kommunalaufsichtliche Beanstandung der Beschlüsse, mit denen die Ortsentlastungsstraße zu Fall gebracht wurde, an die Kommunalaufsicht adressiert. Die Beschlüsse gegen die Ortsentlastungsstraße waren nur möglich, weil wegen der Erkrankung mehrerer Stadtverordneter an Corona eine Mehrheit gegen die Ortsentlastungsstraße zustande kam. Eine Absprache, bei Corona einen Ausgleich für erkrankte Stadtverordnete vorzusehen, kam von Seiten der Gegner der Straße auf einmal nicht mehr in Frage.
Hintergrund der Eingabe der Befürworter, mit der Recht und Gesetz durchgesetzt werden sollen, ist, dass auf Seiten der Gegner der Ortsentlastungsstraße Stadtverordnete an den Abstimmungen mitgewirkt haben, die nach einer juristischen Auskunft befangen sind und nicht an der Abstimmung hätten mitwirken dürfen.Bei diesen Stadtverordneten liegt ein Widerstreit der Interessen (Befangenheit) vor, da sie ein unmittelbares Interesse daran haben, dass die Ortsentlastungsstraße nicht gebaut wird.
Die Kommunalaufsicht hat die Prüfung zurückgestellt, da auch vom ehemaligen Bürgermeister gegen die Beschlüsse Widerspruch eingelegt wurde, die noch offen sind.
Für die Beurteilung der Befangenheit spielt ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof eine maßgebliche Rolle. Danach ist eine Befangenheit bei einer Straßenbaumaßnahme bei Stadtverordneten dann anzunehmen, wenn der Verkehr in ihrer Umgebung um 30% zunimmt.
Die Ortsentlastungsstraße wird über einen Zubringer an der Verlängerung der Frankfurter Straße angebunden sein, bei der laut einer Verkehrsuntersuchung durch den Bau eine Verkehrszunahme zwischen 400 und 450 Fahrten pro Tag anzunehmen ist.
Einige Stadtverordnete, die Gegner der Ortsentlastungsstraße sind, leben in unmittelbarer Umgebung dieses geplanten Zubringers. Jemand, der sich vor Ort auskennt, weiß, dass es sich bei diesem Zubringer derzeit um einen Wirtschaftsweg mit nur geringem Anliegerverkehr handelt.
Selbst wenn man bei diesem Weg, der eigentlich nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist, von 100 Fahrten pro Tag ausgehen würde, hätte man eine Verkehrszunahme über 400 %. Somit ist die durch den Verwaltungsgerichtshof geforderte Zunahme von 30% in jedem Fall überschritten.
Für die Unterstützer der Ortsentlastungsstraße ist es nicht verständlich, warum bei dieser klaren Überschreitung des 30 %-Kriteriums noch nicht längst die Rechtswidrigkeit der Beschlüsse festgestellt wurde.
Die Unterstützer fordern, auch vom neuen Bürgermeister, dass endlich nach Recht und Gesetz entschieden wird und dass für die Bürger:innen diese Hängepartie ein Ende haben muss. CDU, Freie Wähler und FDP werden weiter für die Bürger:innen trotz aller Widrigkeiten für eine Realisierung der Ortsentlastungsstraße kämpfen.